Aus der Schiedsrichterei:
Hinweise für die Saison 2005/2006 aus dem Westfalensport

1. Allgemeines:
Fußball ist ein Wettkampfsport, Körperkontakt zwischen Spielern ist ein normaler und tolerierbarer Bestandteil des Sports. Die Spieler müssen jedoch die Spielregeln beachten und sich jederzeit fair verhalten. Damit die Berechenbarkeit der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten gegeben ist, müssen diese die folgenden Weisungen einheitlich umsetzen.
Wichtig für Spielberichte über Feldverweise:
• Vorgänge sind genau zu schildern, damit sich der Kontroll-Ausschuß und Sportgericht ein klares Bild machen können. Dies gilt besonders bei Feldverweisen und auch bei „Gelb/Rot“!
• Dabei muß eine vorausgegangene Provokation erwähnt werden, weil sie das Strafmaß beeinflußt.
• Bei einem Feldverweis wegen Verhinderung eines Tores oder einer offensichtlichen Torchance ist mit anzugeben, ob der für die Regelübertretung verhängte Freistoß oder Strafstoß zum Tor geführt hat oder nicht.
• Auf eventuell zu erstellende Zusatzberichte ist im Spielbericht hinzuweisen. Falls ein Vorgang allein vom Schiedsrichter-Assistenten beobachtet wurde, ist der Bericht von diesem zu verfasse.
2. Schwere Fouls und Tätlichkeiten
Schwere Fouls sowie Tätlichkeiten werden nach Regel 12 mit Platrzverweis geahndet.
Ein schweres Foul liegt vor, wenn ein Spieler im Zweikampf um den Ball den Gegner mit übertriebener Härte oder brutalen Mitteln angreift. Wer seinen Gegner im Kampf um den Ball von vorne, von der Seite oder von hinten mit einem oder beiden Beinen übermäßig hart angreift und dadurch dessen Gesundheit gefährdet, begeht ein schweres Foul.
Eine Tätlichkeit kann ebenso auf wie neben dem Feld begangen werden, unabhängig davon, ob der Ball im Spiel ist oder nicht. Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spiele außerhalb eines Zweikampfes um den Ball den Gegner mit übermäßiger Härte oder brutalen Mitteln angreift.
3. Regelwidrigkeiten gegenüber dem Torwart
Den Schiedsrichtern werden folgende Punkte in Erinnerung gerufen:
• Der Torwart darf von keinem Spieler daran gehindert werden, den Ball aus seiner Hand zu spielen.
• Versucht ein Spieler, den Ball zu spielen, währen der Torwart diesen gerade aus der Hand spielen möchte, so ist dies nicht erlaubt und muß geahndet werden.
• Der Torwart darf bei Eckstössen in seiner Bewegung nicht durch unfaire Behinderung gestört werden.
(wird fortgesetzt)
(30.08.2005)