Durchführungsbestimmungen gem. § 42 FSpO WFLV
Saison 2008/2009, Fußballsenioren

Termine

16er Staffel: 17.08.08 - 14.12.08 (1. - 17. Spieltag), 01.03.09 - 07.06.09 (18. - 30. Spieltag)
14er Staffel: 31.08.08 - 30.11.08 (1. - 13. Spieltag), 01.03.09 - 07.06.09 (14. - 26. Spieltag)

Nachholspieltermine
Die offiziellen Nachholspieltermine entnehmen Sie bitte dem Rahmenterminplan des FLVW

Die Staffelleiter sind befugt, weitere oder andere Nachholspieltermine anzusetzen.

Amtliche Anstoßzeiten

März - Oktober 15.00 Uhr
November - Februar 14.30 Uhr

Spielberichte

Zu allen Spielen sind Spielberichte in zweifacher Ausfertigung zu erstellen. Das Original erhält der Staffelleiter, die Durchschrift geht im Bereich Münster an
Hans Voß, Am Tiergarten 16, 48167 Münster,
bzw. im Bereich Warendorf an
Richard Bonhoff, Merveldstr. 8, 48336 Sassenberg.
Dem Schiedsrichter sind zu diesem Zweck vor dem Spiel unaufgefordert zwei adressierte und frankierte Briefumschläge zu überreichen.

Bei Freundschaftsspielen in der Sommer - und Winterpause geht das Original grundsätzlich an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Helmut Götz, Heimstättenweg 12, 48151 Münster.

Einsatz von neuen Spielern

Die Spielerpässe der Spieler, die dem Staffelleiter nicht auf der zu Saisonbeginn abgegebenen Spielermeldeliste der Mannschaft aufgeführt sind, müssen dem Staffelleiter innerhalb fünf Tage nach dem ersten Einsatz des Spielers im Original oder als Kopie unaufgefordert zugeschickt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt ein Verwaltungs-/Rechtsverfahren als eröffnet.

Einladen der Schiedsrichter und Gegner

Schiedsrichter und Gegner müssen bis zu 10 Tage vor dem Spiel von der Heimmannschaft eingeladen werden. Es bleibt dem Verein überlassen, ob er schriftlich, per Mail oder telefonisch einlädt.
Einladungen per Mail müssen vom Empfänger per Rückmail bestätigt werden.
Die Anstoßzeiten der Spiele im DFBNET sind nicht unbedingt bindend.

Trotzdem müssen die Vereine dem jeweiligen Staffelleiter die Anstoßzeit 14 Tage vor dem Spiel per Mail mitteilen.

Schiedsrichteransetzungen

Die Schiedsrichteransetzungen ergeben sich aus dem DFBNET.
Die Schiedsrichter werden bis zu 14 Tage vor dem Spiel dort angesetzt. Bitte beachten Sie dabei, dass Schiedsrichterumbesetzungen auch kurzfristig, bis freitags 22 Uhr im DFBNET, erfolgen können.

In der Kreisliga C werden keine Schiedsrichter neu angesetzt, wenn diese das Spiel kurzfristig abgeben. Dann haben beide Mannschaften sich auf einen Schiedsrichter zu einigen. Können sich die
Vereine nicht auf einen Schiedsrichter einigen, stellt der Heimverein den Schiedsrichter.
Ob die Vereine einen Schiedsrichter stellen müssen, wird ebenfalls freitags bis um 22 Uhr im DFBNET bekannt gegeben. Dann steht in der Zeile des Schiedsrichters "Heim". Sollte ein Schiedsrichter das Spiel nach dieser Zeit abgeben, werden die Vereine telefonisch informiert.
Für die Schiedsrichterstellung gilt Abs. 3.
Bei Nachholspielen ist der Schiedsrichter einzuladen, der auch ursprünglich für die Partie angesetzt worden ist.
Zu Pokal-, Freundschafts- und sonstigen Spielen sind die erforderlichen Schiedsrichter grundsätzlich bei KSO Gereon Melchers - Bereich Münster - bzw. Richard Bonhoff - Bereich Warendorf - anzufordern, wenn diese nicht im DFBNET oder auf der Kreishomepage (Pokal) veröffentlicht sind.

Schiedsrichterassistenten

Zu den Meisterschaft- Entscheidungs- Pokal- und Wiederholungsspielen haben die Vereine SR Assistenten zu stellen, deren Mindestalter 18 Jahre betragen muss, die namentlich, mit Anschrift und Verein in den Spielbericht einzutragen sind. Gesperrte Spieler dürfen während der Sperrfrist nicht als SR Assistenten eingesetzt werden.
Der Einsatz von amtlichen Schiedsrichtern als Schiedsrichterassistenten bedarf der Zustimmung der spielleitenden Stelle.

Platzsperren

Bei Sperrungen von nicht vereinseigenen Plätzen (städtische - auch überlassenen, gemeindeeigene bzw. Plätze anderer Eigentümer, wie Kirche usw.) ist eine entsprechende Bescheinigung des Eigentümers dem Schiedsrichter vor dem Spiel zu überreichen. Ist der Schiedsrichter nicht angereist, hat der Platzverein die Bescheinigung zusammen mit dem Spielbericht dem Staffelleiter zuzusenden.
Bei vereinseigenen Plätzen sowie Plätzen die den Vereinen in Eigenregie durch die Stadt oder Kommune überlassen worden sind, entscheidet über die Bespielbarkeit des Platzes die in §1Abs.9 Buchst. A der SRO/WFV genannte Kommission. Die Namen der Kommission angehörigen Kreismitarbeiter und deren Vertreter ergeben sich aus dem Link "Platzkommission".

Entscheidungsrunden/Entscheidungsspiele

Entscheidungsspiele oder Entscheidungsrunden werden gem. § 47 SpO WFLV durchgeführt;
sie finden direkt nach Saisonende statt, ohne dass Spielverlegungen, z. B. auf Grund von Mannschaftsfahrten, vorgenommen werden dürfen.

Schlussbestimmung

Im Übrigen gilt das Satzungsrecht des DFB / WFLV / FLVW einschließlich der insoweit
bestehenden Ordnungen.

(kr, 31.08.2008)