Frauen: Die Auf- und Abstiegsregelungen überkreislich


(28.06.12) Die Auf- und Abstiegsregelung bei den Frauen im Bereich des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes WFLV bieten für die neue Saison 2012/13 keine Überraschungen. Im Großen und Ganzen bleibt alles wie gehabt.

In der Westfalenliga steigt der Meister in die Regionalliga auf – so er denn aufstiegsberechtigt ist. Was das heißt oder heißen kann, hat die just abgelaufene Serie plastisch gezeigt: Der VfL Bochum II wurde Meister, da aber die VfL-Erste bereits in der Regionalliga aktiv ist (und den Aufstieg letztlich nicht schaffte), guckten die Ruhrgebietler in die Röhre und Germania Hauenhorst löste als Vizemeister das Ticket für die dritthöchste Frauen-Liga. Sollten am Ende oben zwei Nichtaufstiegsberechtigte stehen, geht der Tabellendritte hoch. Die Regel gilt also maximal bis Rang drei. Der Abstieg wird in der Westfalenliga verschärft. Drei statt zuletzt zwei Mannschaften steigen in die Landesliga ab. Allerdings: Sollten aus der Regionalliga zwei Teams aus dem Gebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) absteigen, gehen die vier Letzten der Westfalenliga durchs Loch. Bei vier oder mehr westfälischen Regionalliga-Absteigern sogar die letzten Fünf.

In der Landesliga verhält es sich in Sachen Aufstieg exakt so wie in der Westfalenliga: Der Meister oder die beste aufstiegsberechtigte Mannschaft bis Platz drei, geht eine Klasse hoch. Allerdings: Sollte in der Westfalenliga die Anzahl von 16 Mannschaften unterschritten werden, tragen die Tabellenzweiten der Landesligen Entscheidungsspiele um den/die freien Plätze aus. Die beiden Letzten des Klassements steigen in die Bezirksliga ab, absteigende erste Mannschaften würden ihre in dieser Klasse spielenden Reserven ebenfalls eine Liga herunter drücken.

Aus der Bezirksliga steigen alle Meister direkt in die Landesliga auf. Wird die Anzahl von 42 Teams in den drei Landesligen unterschritten, werden die Tabellenzweiten entsprechend Entscheidungsspiele um den Aufstieg austragen. Auch hier gilt die Regelung mit den sogenannen aufstiegsberechtigten Mannschaften bis Platz drei. In den BL-Staffeln mit 16 Starten muss jeweils ein Trio die Bezirksliga Richtung Kreisliga A verlassen, in den 15-er-Staffeln dementsprechend zwei und in den 17-er-Staffeln eben vier. Aus den A-Ligen steigen die Meister auf.

Überkreislich gilt weiterhin: Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz – bei gleicher Differenz logischerweise die Anzahl der geschossenen Treffer.

Kurzfassung Westfalenliga
- der Meister steigt auf
- die drei Letzten steigen ab
- je nach Anzahl der Regionalliga-Absteiger in den Verband können weitere Teams absteigen

Kurzfassung Landesliga
- der Meister steigt auf
- eine Aufstiegsrelegation ist möglich
- die beiden Letzten steigen ab

Kurzfassung Bezirksliga
- der Meister steigt auf
- eine Aufstiegsrelegation ist möglich
- die drei Letzten steigen ab

Quelle: Heimspiel Online

(dp / ab, 01.07.2012)