TuS Hiltrup 1930 e.V.
Geschäftsstelle
Moränenstr. 14
48165 Hiltrup
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mo/do: 15:00 – 18:00
mi: 10:00 – 13:00
fr: 09:00 – 12:00
Fußball Jugend
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TuS Zentrum / Geschäftsstelle
(Moränenstraße 14)
Stadion am Osttor / Fußballstadion
(Osttor 85)
Schwimmbad geschlossen: Montag und Mittwoch
Die Stadt Münster schließt das Hallenbad Hiltrup aufgrund von Personalausfällen heute (Montag, 16.05.) ab 14 Uhr und am Mittwoch, 18.05.22, ab 15 Uhr. Alle betroffenen Vereinsangebote, die Schwimmkurse und Aqua Fitness Kurse, können an diesen Tagen nicht stattfinden! Leider erreichen uns die Absagen der Stadt Münster auch nur sehr kurzfristig und mit wenig zeitlichem Vorlauf. […]
TuS Hiltrup beim STADTRADELN
Am kommenden Sonntag den 1. Mai startet in Münster das STADTRADELN und der TuS hat ein Team! Was ist STADTRADELN? STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit […]
Aquafitness & Schwimmen wieder zu regulären Zeiten
Das Hallenbad Hiltrup hat für den Vereinsbetrieb ab der kommenden Woche wieder regulär geöffnet. Uns stehen alle Wasserzeiten wieder zur Verfügung. Das heißt, dass alle Aquafitness Kurse im neuen Quartal und alle Schwimmangebote wieder zu den üblichen Zeiten stattfinden können!
Hallenbad und Dreifachhalle am Hallenbad gesperrt!
Auch die Stadt Münster steht den Geflüchteten aus der Ukraine zur Seite. Hierzu werden Geflüchtete unter anderem in der Dreifachsporthalle an der Stadthalle Hiltrup zur Erstversorgung untergebracht. Um gerade in der ersten Zeit nach der Ankunft die hygienische Grundversorgung sicherzustellen, wird den Geflüchteten das Hallenbad Hiltrup zur Verfügung gestellt. Demnach wird das Hallenbad Hiltrup ab […]
Coronanews: Booster = 2G+ beim Indoorsport
Ab Morgen (Donnerstag, 13. Januar) gilt die neue Coronaschutzverordnung. Es gilt weiterhin für Indoor-Sport die 2G+ Regel. Die Testpflicht entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder längstens in den letzten drei Monaten/ frühestens vor zwei Wochen von einer Infektion genesen sind, obwohl sie zuvor voll immunisiert waren. […]