Corona – Infos für Mitglieder

Hinweis zu Mitgliedsbeiträgen: Als Verein sind wir eine Solidargemeinschaft, wir stehen füreinander ein und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. Mitgliedsbeiträge dienen dabei der Förderung des satzungsgemäßen Vereinszwecks. Sie fallen nicht unter das Prinzip Leistung – Gegenleistung, wie es bei kommerziellen Anbietern oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist. Der Mitgliedsbeitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen (vgl. § 21 ff BGB) kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt. Eure Mitgliedsbeiträge sind die entscheidende finanzielle Säule für das nachhaltige Funktionieren des TuS, auch über die Zeiten der Krise hinaus. Eine pauschale Rückzahlung von Beiträgen widerspräche sowohl dem Gesetz als auch unserer Satzung und würde die Gemeinnützigkeit des TuS gefährden. Wir bieten dennoch allen Mitgliedern für die Monate des eingestellten Sportbetriebs die Möglichkeit auf Erstattung des Spartenbeitrags mit folgendem Antrag:

Update 04.04.22: kein 3G mehr – Empfehlung zur Maske

Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung sind weitestgehend alle Beschränkungen auch für den Sport gefallen. Da wir weiterhin hohe Inzidenzen haben empfehlen wir in Innenräumen nach wie vor das tragen einer Maske wo dies möglich ist. Es entfallen die 3G Kontrollen. Auch hier empfehlen wir trotzdem sich eigenverantwortlich weiterhin regelmäßig zu testen.

Update 04.03.22: 3G beim Sport

Für die gemeinsame Sportausübung im öffentlichen Raum sowie die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage gilt, dass die Angebote nur von immunisierten oder getesteten Personen (= 3G-Regelung) in Anspruch genommen oder ausgeübt werden dürfen. Getestete Personen sind Personen, die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltestes oder von einem anerkannten Labor höchstens 48 Stunden zurückliegenden bescheinigten PCR-Testes verfügen. Für Kinder und Jugendliche ändert sich nichts. Alle anderen Regeln (AHA, Maskenpflicht etc.) bleiben erhalten!

Update 12.01.21: 2G+ gilt auch mit Booster beim Indoor Sport

Ab Morgen (Donnerstag, 13. Januar) gilt die neue Coronaschutzverordnung. Es gilt weiterhin für Indoor-Sport die 2G+ Regel, wobei eine Auffrischungsimpfung (Booster) oder eine Genesung nach Impfung den Test ersetzen.

§ 2 Absatz 8 Satz 1 Ziffer 1 – Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahren gelten Immunisierten gleichgestellt und gelten während der Zeit, in der sie am Präsenzunterricht und deshalb an den verpflichtenden Schultestungen teilnehmen, als getestet. Dies gilt auch für den Vereinssport.

§ 4 Absatz 8 Satz 2 – 16- und 17-jährige Schüler*innen werden bis zum Ablauf des 16.01.2022 den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können. Wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen, gelten sie als getestet und können folglich am Schwimmtraining teilnehmen. Ab dem 17.01.2022 werden die 16- und 17-jährigen Schüler*innen den immunisierten Personen nicht mehr gleichgestellt. Für den Vereinssport bedeutet dies, dass auch die 16- und 17-jährige Schüler*innen der 2-G-PLUS Regelung unterliegen und demnach vollständig geimpft oder genesen sein und einen Negativtest vorweisen müssen. Nach § 4 Absatz 7 entfällt die Testpflicht für diese Personen durch eine Schulbescheinigung.

– Die Testpflicht entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder längstens in den letzten drei Monaten/ frühestens vor zwei Wochen von einer Infektion genesen sind, obwohl sie zuvor voll immunisiert waren. Die Ausnahme gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Für Outdoorsport ergeben sich keine Änderungen, hier gilt weiterhin 2G.

Update 28.12.21: 2G+ beim Indoor-Sport

Indoor Sport: Zusätzlich zur Immunisierung ist ein anerkannter, negativer Testnachweis erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) ist. Bitte entsprechende Nachweise am Eingang der Hallen bereit halten!

Für Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahren: sie sind von der 2G-Regelung ausgenommen; für sie gilt weiterhin die „3G-Regelung“. Durch die Teilnahme an den regelmäßigen Schultestungen gelten die Kinder außerhalb der Ferienzeiten bereits als getestet. In den Schulferien müssen auch Kinder extra getestet sein!

Für den Outdoorsport gilt weiterhin die bekannte 2G Regelung, hier ist kein zusätzlicher Test erforderlich!

Teststellen in Hiltrup sind hier zu finden:

eine ständig aktuelle Liste aller Teststellen findet sich auf der Seite der Stadt Münster

Update 23.11.21: 2G beim Sport

Heute wurde die neue Coronaschutzverordnung vorgestellt. Diese tritt Morgen (24. November) in Kraft. Damit gilt für unser komplettes Sportangebot (indoor und outdoor) die 2G Regel! Eine Teilnahme ist nur noch vollständig immunisierten Personen (geimpft oder genesen) möglich.

Zitat §4 der Verordnung:

(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen […] nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden: […] 3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Update 19.08.21: 3G kommt für Indoorsport

Ab Freitag, 20. August gilt die neue Coronaschutzverordnung die in Sachen Sport einiges vereinfacht:

  1. Outdoorsport: Hier herrschen keine Einschränkungen mehr, es gibt keine 3G Pflicht, keine Personen- oder Altersbegrenzungen
  2. Indoorsport: Beim Sport in geschlossenen Räumen ist der Nachweis von einem der 3 G’s für alle verpflichtend (geimpft, genesen, getestet). Tests dürfen nicht älter als 48 Std sein und müssen von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Kinder gelten über die Schultestungen als getestet, es ist kein Nachweis erforderlich. Kinder und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen einen Schülerausweis zum Nachweis der Schulpflicht und der Schultestungen vorzeigen.

Der Nachweis über 3G ist beim Sport mitzuführen, beim Eintritt in die Hallen und bei Bedarf vorzuzeigen. Die Trainer:innen und Übungsleiter:innen kontrollieren vor Beginn des Sports die Nachweise.

Darüber hinaus gelten die üblichen und bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin: Maskenpflicht in den Hallen, nur zum Sport selbst absetzen, Abstände in Umkleiden und Duschen etc.

Update 09.08.21: Regulärer Sportbetrieb nach den Sommerferien!

Nach den Sommerferien möchten wir wieder das reguläre „vor Corona“ Sportprogramm anbieten. Es werden selbstverständlich weiterhin die aktuellen Infektionsschutz- und Hygieneregeln eingehalten. Das beinhaltet auf jeden Fall die Rückverfolgbarkeit und ggf. weiterhin begrenzte TN-Zahlen in einigen Angeboten. Im Fitness und Fit Kids Bereich ist weiterhin eine Anmeldung über unsere Buchungsplattform Yolawo notwendig. Nähere Infos zum Start des Sportprogramms in den einzelnen Sparten bitte auf der entsprechenden Spartenseite entnehmen bzw. die Trainerinnen und Übungsleiter ansprechen.

Update 01.07.21: Keine Sportpause in den Sommerferien!

Auf Grund des langen Lockdowns und der Sportpause im Winter verzichten wir auf die sonst übliche Sportpause in den Sommerferien. Fast alle Sparten bieten auch in den Ferien ein Sportprogramm an. Vor allem in der Fitness und der Fit Kids Sparte läuft das Programm weiter. Alle weiteren Trainingszeiten und Ferienangebote sind den Spartenseiten zu entnehmen. Für Fragen steht auch die Geschäftsstelle durchgehend zur Verfügung.

Update 19.05.21: Es geht wieder los für Alle!

Sehr niedrige Inzidenzen und die neue Coronaschutzverordnung erlauben uns wieder den Sport für Alle ohne Altersbeschränkungen. Konkrete Infos zur Wiederaufnahme des Trainings in den Sportarten gibt es auf den Spartenseiten bzw. hier unter Aktuelles.

Update 08.03.21: Restart für Kids bis 14 Jahre!

Unsere Kleinen können wieder starten! Die neuen Coronaregeln erlauben Outdoorsport mit Kindern bis 14 Jahre. Die Sparten Leichtathletik, Tanzen, Fit Kids und Fußball haben entsprechend ihr Angebot umgestellt bzw. nach Draußen verlegt und starten wieder mit dem Training. Alle Infos dazu direkt bei den Trainer:innen oder über die Spartenseiten.

Update 06.02.21: Weiterhin Sportpause

Es ist nach wie vor nicht in Sicht, dass wir wieder Präsenzsport anbieten können. Wir setzen bis dahin weiterhin auf unsere digitalen Angebote.

Update 06.01.21: Shutdown verlängert bis Ende Januar

Die neuen Einschränkungen ändern an unserer Situation nichts, der Sportbetrieb muss weiterhin pausieren. Als Alternative bieten wir nach wie vor unsere Wohnzimmer Workouts, Wohnzimmer Spiele und Wohnzimmer Tänze an. Darüber hinaus finden einige Gesundheitskurse in digitaler Form (Infos und Anmeldung hier) statt. Weitere digitale Angebote und Trainings der einzelnen Sparten können den Spartenseiten entnommen werden.

Update: 01.12.: Shutdown verlängert – Reha Sport findet statt

Der Shutdown und damit auch die Pause im Sport sind bis Ende des Jahres verlängert. Es wird bis zu den Weihnachtsferien kein Sportbetrieb stattfinden. Allerdings startet der medizinisch verordnete Reha-Sport wieder im Orthopädie Bereich. Alle stattfindenden Gruppen und Zeiten auf der Reha-Seite.

Update: 01.11.: zweiter Shutdown bremst Sportbetrieb

Leider trifft der zweite Shutdown wieder das Vereinsleben. Der Sportbetrieb pausiert vorerst bis Ende November.

Update: 01.10.: Zurück zum vollständigen Angebot

Nach den Sommerferien sind wieder wieder mit unserem vollständigen Angebot in allen Sparten gestartet. Auch die Gesundheitskurse laufen wieder wie gewohnt. Wir sind über den Sommer auch nicht untätig gewesen und haben sogar noch mehr Neues auf die Beine gestellt. So gibt es im Fit Kids Bereich jetzt die „kleinen Sportentdecker“ sowie zusätzliche Indoor Cycling, Jumping und Kinder Yoga Kurse. Mit der Rückkehr zum „Nomalprogramm“ seit den Sommerferien endet zum 30.09.20 auch die Möglichkeit der Erstattung von Spartenbeiträgen vom 23.04.2020.

Update: 10.08.: Neustart nach den Sommerferien

Alle Sparten starten nach den Sommerferien wieder mit dem regulären Sportprogramm. Darüber welche sportartspezifischen Einschränkungen vorliegen, informieren die Sparten beim Training bzw. auf Nachfrage bei den Spartenleiter:innen. Einzig die Aquafitness- und Schwimmkurse müssen weiterhin pausieren, da das Hallenbad Hiltrup von der Stadt Münster noch nicht wieder geöffnet wird.

Update 29.06.: Sommerferien & zurück zum Alltag?

Die Sparten befinden sich in der Sommerpause. Einzelne Sparten bieten Trainingszeiten in den Ferien an, dafür bitte Kontakt über die Spartenleiter aufnehmen. Kontaktdaten über die jeweiligen Spartenseiten. Das Sommerprogramm der Fitnesssparte findet in den Ferienwochen 1 & 2 sowie 5 & 6 statt.

Aktuell befinden wir uns in den Planungen für die Zeit nach den Sommerferien. Wir hoffen dann wieder einigermaßen zum normalen Regelbetrieb zurück zu kommen. Vor allem die Kinderangebote sollen dann wieder starten. Sobald es hierzu neue Entwicklungen gibt, werden wir über die bekannten Wege informieren.

Fitness & Gesundheit:

Details zum Sportprogramm im TuS Zentrum hier

Damit ihr auch weiterhin zu Hause nicht ganz ohne uns auskommen müsst, haben wir für euch ein paar Videos produziert:

Wohnzimmer Workout

Wohnzimmer Tanz

Wohnzimmer Spiele

2. Brief des Vorstands an die Mitglieder

(23.04.2020)

Liebe TuS’ler,

seit dem 13.03.2020 ruht auf Grund der behördlichen Anordnung beim TuS der Sportbetrieb. Neben dem offensichtlichen Umstand von verwaisten Sportplätzen und -hallen trifft dies vor allem auch die Vereinsstruktur im Hintergrund: Es fehlen uns Einnahmen durch nicht stattfindende Gesundheitskurse, Ausfall der Rehasport-Angebote oder Ausbleiben von Eintritts- und Sponsorengeldern, um nur einige Punkte zu nennen. Zudem sind einige Mitarbeiter und festangestellte Trainer seit März in Kurzarbeit. Gleichzeitig bleiben die Fixkosten für unsere Mitarbeiter*innen in der Geschäftsstelle, den Unterhalt von TuS Zentrum und Stadion, Versicherungen, Pacht und Tilgungen unverändert bestehen.

Wann, wie und unter welchen Voraussetzungen der Sportbetrieb wieder starten kann ist bislang noch nicht abzusehen, die behördlichen Einschränkungen gelten erstmal über den 19. April hinaus.

Wir können uns vorstellen, dass sich einige Mitglieder die Frage stellen, wie wir mit Beitragszahlungen in der aktuellen Situation umgehen. Als Verein sind wir eine Solidargemeinschaft, wir stehen füreinander ein und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. Mitgliedsbeiträge dienen dabei der Förderung des satzungsgemäßen Vereinszwecks. Sie fallen nicht unter das Prinzip Leistung – Gegenleistung, wie es bei kommerziellen Anbietern oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist. Eure Mitgliedsbeiträge sind die entscheidende finanzielle Säule für das nachhaltige Funktionieren des TuS, auch über die Zeiten der Krise hinaus. Eine Rückzahlung von Beiträgen widerspräche sowohl dem Gesetz als auch unserer Satzung und würde die Gemeinnützigkeit des TuS gefährden. Wir verstehen, dass insbesondere für diejenigen, die aufgrund der derzeitigen Situation vor finanziellen Herausforderungen stehen, die Reduzierung von Ausgaben entscheidend sein kann. Falls die Corona Krise länger anhalten sollte, möchten wir deshalb insbesondere denjenigen unter euch, bei denen sich durch Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder durch Kurzarbeit das Einkommen deutlich reduziert, anbieten, die Beiträge ab dem 01.05.2020 bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir den Sportbetrieb wieder aufnehmen können, zu reduzieren. Weitere Informationen dazu findet ihr auf dem Antragsformular, welches wir auf unserer Homepage unter www.tus-hiltrup.de auf der Seite zu den Corona-News eingestellt haben.

Gleichzeitig bitten wir diejenigen, die sich dazu in der Lage sehen, den TuS Hiltrup gerade in der aktuellen Situation mit einer Spende zu unterstützen!

Um die Durststrecke zu überbrücken, bieten wir weiterhin verschiedene Workouts, Tänze und Spiele über unsere Homepage als Video und in Livestreams an.

Für die kommenden Wochen und gegebenenfalls auch Monate, ist die Solidarität unter den Mitgliedern und Mitarbeiter*innen des TuS Hiltrup gefragt. Trotz der ernsten Lage sollten wir positiv in die Zukunft schauen, denn es wird der Tag kommen, an dem wieder Normalität eintritt und wir diese Krise gemeistert haben! Jetzt aber ist erst einmal Kreativität gefragt. Wir müssen für einander da sein und Hilfen anbieten, wo sie benötigt werden. Hier kommt es auf jeden Einzelnen an. JedeR kann seinen/ihren Teil dazu beitragen.

Wir wünschen euch allen viel Energie und vor allem, bleibt gesund und bleibt uns treu, denn eure Treue zum TuS ist unser wichtigster Rückhalt!

Mit sportlichen Grüßen  

Bernd Krüger
Vorsitzender Turnabteilung

Rolf Neuhaus
Vorsitzender Fußballabteilung

Simon Chrobak
Geschäftsführer

Antrag auf Beitragsreduzierung zum Download: Update: Endet zum 30.09.2020

Brief des Vorstands an die Mitglieder

Liebe TuSler,

wie Ihr alle mitbekommen habt, mussten wir sämtliche Sportangebote zunächst bis zum 19. April 2020 einstellen. Somit ruht auch beim TuS bis zu diesem Zeitpunkt der komplette Sport-, Spiel-, Trainings- und Wettkampfbetrieb!

Ob es darüber hinaus zu einer Verlängerung dieser notwendigen Zwangspause kommt, bleibt abzuwarten. Gleichzeitig können wir Euch aber versprechen, dass es nach Aufhebung dieser schmerzlichen Maßnahme beim TuS wieder mit frischem Schwung und höchster Motivation ganz schnell zurück auf die Spielfelder, Trainingsplätze und in die Sporthallen geht.

Denn unsere gemeinsame Freude an regelmäßiger und qualifizierter Bewegung und Sport, die Freude an den Wettkämpfen, nach guten Trainingseinheiten mit anderen Mannschaften oder Vereinen, das gesellige Zusammensein nach den Wettkämpfen und Sporteinheiten, wird sich auch von Corona nicht aufhalten lassen! 

Bis dahin müssen wir uns jedoch alle in Geduld üben. Wobei wir vor allem darauf hoffen, dass ihr unserem TuS in einer solchen Ausnahmesituation trotzdem als überzeugte Mitglieder und große Familie erhalten bleibt. Auch wenn wir Euch aus den geschilderten Gründen einige Wochen lang keine Kursteilnahme ermöglichen, keinen Sportraum und Trainingsplätze zur Verfügung stellen können, sollten wir als solidarische Gemeinschaft diese schwierige Phase überstehen. Nur gemeinsam sind wir stark! Das funktioniert aber nur, wenn sich Einnahmen und Ausgaben weiterhin die Waage halten.

Ihr habt ja nicht ohne Grund unseren Verein – und das teilweise schon seit Jahrzehnten – als Eure sportliche Heimat ausgewählt. Lasst uns in diesen Tagen besonders stark an einem Strang ziehen und dieser Krise trotzen. Mit der Fortdauer Eurer Mitgliedschaft setzt Ihr das richtige Zeichen, dass wir auch nach Corona weiterhin Hiltrup in Bewegung bringen und halten können. Diesen wichtigen Vertrauensvorschuss werden wir als Vereinsverantwortliche garantiert zurückzahlen!

Schon jetzt bedanken wir uns bei etlichen Trainerinnen und Übungsleitern die spontan auf Ihre Entschädigungen verzichtet haben. Sie zeigen uns, dass es viel wichtiger ist, als große solidarische Gemeinschaft einen Sportverein wie den TuS Hiltrup zu fördern und mit zu gestalten, als häufig nur den persönlichen Vorteil im Auge zu haben. Herzlichen Dank dafür!

Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand absehen, wie sich die Situation in Zukunft entwickelt. Wir stehen in ständigem Austausch mit dem Stadt- und dem Landessportbund mit den jeweils zuständigen Sportverbänden, sowie mit den zuständigen Ämtern und der Stadt Münster, um auf mögliche weitere Schritte oder Entwicklungen reagieren zu können. Sobald es Neuigkeiten gibt, erfahrt Ihr dieses über unsere Homepage oder der Lokalpresse.

In diesem Sinne bleibt gesund, wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

Mit sportlichen Grüßen  

Bernd Krüger                                                                                  Rolf Neuhaus

Vorsitzender Turnabteilung                                                       Vorsitzender Fußballabteilung

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