Ab Morgen (Donnerstag, 13. Januar) gilt die neue Coronaschutzverordnung. Es gilt weiterhin für Indoor-Sport die 2G+ Regel.

Die Testpflicht entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder längstens in den letzten drei Monaten/ frühestens vor zwei Wochen von einer Infektion genesen sind, obwohl sie zuvor voll immunisiert waren. Die Ausnahme gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahren gelten Immunisierten gleichgestellt und gelten während der Zeit, in der sie am Präsenzunterricht und deshalb an den verpflichtenden Schultestungen teilnehmen, als getestet. Dies gilt auch für den Vereinssport.

16- und 17-jährige Schüler:innen werden bis zum Ablauf des 16.01.2022 den immunisierten Personen gleichgestellt, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können. Wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen, gelten sie als getestet und können folglich am Schwimmtraining teilnehmen. Ab dem 17.01.2022 werden die 16- und 17-jährigen Schüler*innen den immunisierten Personen nicht mehr gleichgestellt. Für den Vereinssport bedeutet dies, dass auch die 16- und 17-jährige Schüler*innen der 2-G-PLUS Regelung unterliegen und demnach vollständig geimpft oder genesen sein und einen Negativtest vorweisen müssen. Nach § 4 Absatz 7 entfällt die Testpflicht für diese Personen durch eine Schulbescheinigung.

Für Outdoorsport ergeben sich keine Änderungen, hier gilt weiterhin 2G.