Ab Morgen (Freitag, 20. August) gilt die neue Coronaschutzverordnung die in Sachen Sport einiges vereinfacht:

  1. Outdoorsport: Hier herrschen keine Einschränkungen mehr, es gibt keine 3G Pflicht, keine Personen- oder Altersbegrenzungen
  2. Indoorsport: Beim Sport in geschlossenen Räumen ist der Nachweis von einem der 3 G’s für alle verpflichtend (geimpft, genesen, getestet). Tests dürfen nicht älter als 48 Std sein und müssen von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Kinder gelten über die Schultestungen als getestet, es ist kein Nachweis erforderlich. Kinder und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen einen Schülerausweis zum Nachweis der Schulpflicht und der Schultestungen vorzeigen.

Der Nachweis über 3G ist beim Sport mitzuführen, beim Eintritt in die Hallen und bei Bedarf vorzuzeigen. Die Trainer:innen und Übungsleiter:innen kontrollieren vor Beginn des Sports die Nachweise.

Darüber hinaus gelten die üblichen und bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin: Maskenpflicht in den Hallen, nur zum Sport selbst absetzen, Abstände in Umkleiden und Duschen etc.