Coronaupdate: Jugendliche gelten bis 18 Jahre als immunisiert
Am 04.12. ist eine neue Coronaschutzverordnung u.a. mit Änderungen für den Sport in Kraft getreten.
Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert!
Jugendliche Schülerinnen und Schüler bis zum 18. Geburtstag werden immunisierten Personen gleichgestellt und können damit ohne PCR-Test am Sportbetrieb teilnehmen, auch wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (gilt bis zum 16.01.22). Sie benötigen einen Schulnachweis.
Der Landessportbund fordert jedoch diese Jugendlichen auf, schnellstmöglich von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen.
Für ältere nicht-immunisierte Sportler/-innen und für Jugendliche, die nicht mehr in der Schule sind und damit keine Schultestungen haben, gilt weiterhin ein aktueller PCR-Test als Teilnahmevoraussetzung.