Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Ansprechperson

Merisa Rohoff ist hauptamtliche Fitnesstrainer beim TuS Hiltrup und Mitglied im erweiterten Vorstand für die Bereiche Gesundheitssport und Prävention sexualisierte Gewalt.

Bei Fragen und Anliegen zu diesem Thema könnt ihr euch gerne an sie wenden:

 merisa.rohoff@tushiltrup.de 


Das Präventionskonzept

Strukturen, die sexualisierter Gewalt wenig Raum bieten

Die klaren Strukturen innerhalb unseres Vereins fällt es leichter, genau hinzuschauen, Fehlverhalten anzusprechen und offen zu legen sowie frühzeitig Grenzen zu ziehen.

Sinnvolle Schutzfaktoren stellen folgende Maßnahmen dar:

  • transparente Leitungsstrukturen
  • funktionierende Kontroll- und Beschwerdeverfahren
  • klare Anforderungen an die Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und -leiter
  • verlässliche Regeln unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen (Was ist in unserem Verein erlaubt und wo sind die Grenzen?)
  • klare Verfahrensregeln in Fällen sexueller Grenzverletzungen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • regelmäßige Fortbildungen zum Grundwissen über sexualisierte Gewalt im Sport für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
     

Unsere Verhaltensregeln

  1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  2. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
  3. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
  4. Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
  5. Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen.Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
  6. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollen mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier Augenprinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
  7. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden etc.).
  8. Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
  9. Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten
  10. Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil)
  11. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
  12. Anbringen von Wettkampfnummern: Das Anbringen sollte grundsätzlich durch gleichgeschlechtliche Erwachsene erfolgen. Die Kinder sollen vorher gefragt werden, ob das Schild angebracht werden kann.
  13. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander.

Elternratgeber

Liebe Mütter, liebe Väter und alle, die mit Kindern leben,

der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, darum wollen wir Sie für die Mithilfe bei einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche gewinnen.

Missbrauch findet vor allem dort statt, wo darüber geschwiegen wird. Es spricht für die Qualität und Offenheit eines Sportvereins wenn dieser sich mit sexualisierter Gewalt befasst. Verantwortung für Kinderschutz heißt, an Schutzkonzepten zu arbeiten, bevor etwas vorgefallen ist.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Tipps zur Prävention im Alltag vorstellen:

  • Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, seinen Körper zu mögen und selbst darüber zu bestimmen, wann und mit wem es zärtlich sein möchte.
  • Versuchen Sie, über Sexualität altersangemessen mit Ihrem Kind zu sprechen und signalisieren Sie Zustimmung wenn dies im Kindergarten oder in der Schule geschieht.
  • Helfen Sie Ihrem Kind dabei, auf seine Gefühle zu achten und sich von anderen nicht davon abbringen zu lassen.
  • Ermutigen Sie Ihr Kind, seine Grenzen zu zeigen und Hilfe zu holen.
  • Vermitteln Sie, dass man über schlechte Geheimnisse reden darf. Das ist kein Petzen – und kein Verrat!
  • Zeigen Sie im Alltag, dass Sie für Ihr Kind da sind, damit es auch im Notfall Ihre Hilfe sucht.
  • Machen Sie klar, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder keine Schuld haben.


​Nur wenige Mädchen und Jungen sagen direkt, wenn sie sexualisierte Gewalt erlebt haben. Und leider wird ihnen manchmal nicht geglaubt. Einige machen Andeutungen, aber häufig werden die Andeutungen nicht richtig verstanden. Manchen Kindern und Jugendlichen merkt man nichts an, andere verändern sich und zeigen Auffälligkeiten, dass es ihnen schlecht geht, z.B. durch Schlafstörungen, Bauchschmerzen, Einnässen, Ängste, Rückzug oder Agressionen. Jedes dieser Anzeichen kann aber auch andere Ursachen haben. Aber: ein Junge oder Mädchen, das, bzw. der sich plötzlich verändert, braucht unabhängig von der Ursache die Aufmerksamkeit seiner Eltern oder anderer nahe stehender Menschen. Wenn Sie sich Sorgen machen, nehmen Sie Ihr Gefühl ernst und gehen Sie ihm nach: sprechen Sie Ihr Kind gezielt an.


Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt liegt immer dann vor, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher oder auch ein Kind ein Mädchen oder auch Jungen dazu benutzt, die eigenen Bedürfnisse mittels sexualisierter Gewalt auszuleben.

Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Täter und Täterinnen nutzen die eigene Machtposition und die Abhängigkeit der Betroffenen, ignorieren deren Grenzen und sind den Betroffenen meist bekannt. Sie sehen ihr Gegenüber meist nur als Objekt. Ihr Vorgehen ist in der Regel lange geplant und vorbereitet und somit

eine bewusste Tat. Es ist keinesfalls ein „Ausrutscher“ oder ein „Versehen“. Zudem handelt es sich selten um ein einmaliges Vorgehen, sondern fast immer um eine Wiederholungstat. Die Täter und Täterinnen agieren durch gezielte Ansprachen entweder mit Drohungen oder mit Versprechungen und Belohnungen. In der Regel kennen sie die Wünsche, Vorlieben oder Probleme ihres Gegenübers und nehmen diese gezielt für ihre Vorhaben auf.

Im Strafrecht wird sexualisierte Gewalt weitestgehend unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ – erfasst

(Strafgesetzbuch, §§174 – 184g).

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