Das Präventionskonzept

Regeln und Strukturen im TuS – welche Bedeutung haben sie ?

Bei klaren Strukturen innerhalb unseres Vereins fällt es leichter, genau hinzuschauen, Fehlverhalten anzusprechen und offen zu legen sowie frühzeitig Grenzen zu ziehen.

Sinnvolle Schutzfaktoren stellen folgende Maßnahmen dar:

 transparente Leitungsstrukturen

 funktionierende Kontroll- und Beschwerdeverfahren

 klare Anforderungen an die Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und -leiter

verlässliche Regeln unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen (Was ist in unserem Verein erlaubt und wo sind die Grenzen?)

klare Verfahrensregeln in Fällen sexueller Grenzverletzungen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 regelmäßige Fortbildungen zum Grundwissen über sexualisierte Gewalt

im Sport für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1.      Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen. 

2.      Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.  

3.      Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend. 

4. Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.

5. Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen.Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).

6. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollen mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier Augenprinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben. 

7. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden etc.). 

8. Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein. 

9. Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten

10. Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil)

11. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“

12. Anbringen von Wettkampfnummern: Das Anbringen sollte grundsätzlich durch gleichgeschlechtliche Erwachsene erfolgen. Die Kinder sollen vorher gefragt werden, ob das Schild angebracht werden kann. 

13. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander.

Innerhalb TuS stellen sich folgende Personen mit besonderen Kenntnissen zur Problematik „sexualisierter Gewalt“ als „Erstberaterinnen und -berater“ zur Verfügung.

  • Frau Angela Siemers (siemers.a [at] t-online.de)
  • Frau Sabine Thöne (thoene_sabine [at] web.de)
  • Herr Michael Böder (michael.boeder [at] gmx.de)

Und dies ist ihr Aufgabenprofil:

■ Verbindungsstelle zwischen Betroffenen und Vereinsvorstand

■ Anbindung unmittelbar an den Vorstand

■ Gemeinsame Erarbeitung eines individuellen Handlungsleitfadens im Krisenfallmit dem Vorstand

■ Unterstützung bei der Erarbeitung von Verhaltensleitlinien im Verein

■ Unterstützung der Geschäftsführung beziehungsweise der zuständigen Stellen bei der Koordination von Präventionsmaßnahmen im Verein

■ Anregung von Fachvorträgen externer Referentinnen und Referenten vor Ort im Verein (Beratungsstelle, Kommissariat Vorbeugung, Sportverbände, VIBSS)

■ Unterstützung der Verantwortlichen für Pressearbeit bei der Darstellung der Präventionsmaßnahmen in der Öffentlichkeit beziehungsweise im Verdachtsfalle

■ Einleitung eines Kooperationsvertrages mit einer Fachberatungsstelle vor Ort und Kontaktpflege

■ Kontaktpflege zu lokalen Netzwerken im Bereich „sexualisierte Gewalt“

■ „Erstberatung“ für Kolleginnen und Kollegen, Vereinsmitglieder und Betroffene sowie deren Angehörige

■ Einleitung von Interventionsmaßnahmen im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachtes, das heißt Mitteilung an den Vorstand und Vorgehen nach dem Handlungsleitfaden des Vereins

■ Kooperation mit dem Vorstand bei Einstellungsgesprächen und Eignung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern nach Bedarf.

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