Digitale Mitgliederversammlung 2021

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, verlängert bis Ende 2021 am 28. Okt 2020 (Bundesgesetzblatt 2020, Teil I Nr. 48) erlaubt in § 5 die Durchführung von Mitgliederversammlungen ohne Anwesenheit am Versammlungsort und die Ausübung der Mitgliederrechte auf dem Wege der elektronischen Kommunikation.

Hinweis zum Einloggen der Delegiertenversammlung 2021:

  1. Zoom Client für das Endgerät herunterladen (Laptop, Smartphone, Tablet). Link hier oder jeweils im Appstore oder Googleplay.
  2. App öffnen und „an Meeting teilnehmen“ klicken
  3. Zugangsdaten mit Meeting-ID und Kenncode vom Einladungsschreiben eingeben
  4. Persönliche Daten zur Registrierung angeben
  5. Das Meeting startet gegen 19:15 Uhr

Technische Voraussetzungen zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen

  1. Laptop, Tablet oder Smartphone mit aktuellem Internet Browser
  2. Internetverbindung (WLAN)

Die Versammlungen werden über die Konferenzsoftware Zoom laufen. Die Teilnahme kann ohne weitere Downloads aus dem Browser heraus erfolgen. Komfortabler ist die Nutzung des Zoom Clients, der für alle Endgeräte verfügbar ist.

Link zum PC / Mac Client

Link zur iOS App im Appstore

Link zur Android App im Playstore

Außerdem ein paar praktische Handlungsempfehlungen:

  • für eine bessere Soundqualität ist die Nutzung eines Kopfhörers /Headsets sinnvoll (vermeidet Echo)
  • Eine Kamera ist nicht notwendig, im Sinne der Bandbreite werden die Kameras ausgeschaltet
  • alle Teilnehmenden werden bei Eintritt ins Meeting stumm geschaltet und können bei Wortmeldung sprechen.
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