Gute Neuigkeiten: Da sowohl die Stadt Münster als auch das Land NRW niedrige Inzidenzen aufweisen entfällt ab heute (Freitag, 11.6.) die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses zum Sporttreiben. Das gilt für alle Sportangebote auf allen Sportanlagen und Hallenbädern. Alle anderen bisherigen Regeln (Maskenpflicht, AHA-Regeln, Kontaktnachverfolgung) gelten weiterhin und werden von uns eingehalten!