, , , , , , , , ,

Testpflicht für Kinder beim Sport in den Herbstferien

Mit der aktuellen Anpassung der CoronaSchVO wurde durch das Gesundheitsministerium eine Klarstellung für die kommende Ferienzeit (11.- 24.10.21) in Sachen Coronatests für Kinder vorgenommen.

Da die verbindlichen Testungen für Schüler in diesem Zeitraum in der Schule nicht durchgeführt werden, müssen Kindern und Jugendliche in den Ferien bei Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen wieder einen Test vorlegen, sofern die 3G Regel greift.  Dies kann über die für Kinder und Jugendliche weiterhin kostenfrei angebotenen Bürgertests erfolgen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind weiterhin ohne Tests getesteten Personen gleichgestellt.

Bitte beachten: Ab dem 9. Oktober werden die kostenlosen Bürgertests für Erwachsene eingestellt. Damit schließen auch einige Teststellen, unter Anderem auch das bei uns im TuS Zentrum. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, welche Teststellen weiterhin geöffnet haben!