Anpassung der Grundbeiträge zum 01.04.2026

- 11.02.2026
- Von: TuS Hiltrup
Nach Paragraph 7 der Satzung des TuS Hiltrup kann der Vorstand die Mitgliedsbeiträge im Rahmen des Preisindex anpassen. Diese Anpassung an die Inflation wird nach Vorstandsbeschluss ab sofort jährlich zum 1. April eines Jahres stattfinden. Richtwert ist der durchschnittliche Verbraucherpreisindex des Vorjahres.
Auszug aus der Satzung § 7:
"Bei Veränderungen der Beiträge der Organisationen, denen der Verein angeschlossen ist, der GEMA, VBG oder Sportversicherung und bei Veränderungen der Mehrwertsteuersätze, ist der geschäftsführende Vorstand berechtigt, die Mitgliedsbeiträge des Vereins anzupassen. Gleiches gilt für die Anpassung von Mitgliedsbeiträgen an den Verbraucherpreisindex. Der Vorstand kann dabei die monatlichen Beiträge nach eigenem Ermessen auf 10 Cent auf- oder abrunden.
Verbraucherpreisindex Jahresdurchschnitt 2025 nach Statistischem Bundesamt: 2,2%
| Grundbeiträge alt | Grundbeiträge ab 01.04.2026 | |
| Kinder < 4 Jahren | 2,70 € | 2,80 € |
| Ermäßigt | 8,50 € | 8,70 € |
| Erwachsene | 12,70 € | 13,00 € |
| Familien | 25,40 € | 26,00 € |
| Fördermitgliedschaft | 8,50 € | 8,70 € |
Die Anpassung der Grundbeiträge erfolgt mit dem Quartalseinzug zum 01. April 2026. Eine Kündigung ist wie gewohnt mit 4 Wochen zum Quartalsende möglich.











